Also wenns zu einem Unfall mit einem Kind kommt, gehört der Unfall zu 99,9 % dir, egal wie schnell der Krirps daherrennt.
Bei der Autotüre wirds eine Teilschuld sein, da ist das Ganze schwieriger zu beurteilen.
§ 3. StVO - Vertrauensgrundsatz:
(1) Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.
Der letzte Satz ist für den Fall mit dem Kind maßgeblich. Du hast so zu fahren, dass eine Gefährdung für das Kind
ausgeschlossen ist. Ob das Kind jetzt für dich sichtbar war oder nicht, ist nur teilweise relevant, denn als Fahrzeuglenker hast du deine Geschwindigkeit so anzupasssen, dass so etwas nicht passieren kann.