Die besten Markennamen und andere Marketingschmähs
Die Werbung für "George" ist wirklich gut gemacht ... bis man eben draufkommt, worum es sich handelt ...
Es ist die neue netbanking-App von der Erste Bank (http://mygeorge.at).
Ziemlich heftige Werbung für eine App (Plakate, TV), aber wer weiß, wieviel die App a) gekostet hat und b) in Zukunft einsparen kann.
(Es sind die Plakate, die ein bisschen an "One" erinnern vom Design her, (praktisch) ohne Text.)
Es ist die neue netbanking-App von der Erste Bank (http://mygeorge.at).
Ziemlich heftige Werbung für eine App (Plakate, TV), aber wer weiß, wieviel die App a) gekostet hat und b) in Zukunft einsparen kann.
(Es sind die Plakate, die ein bisschen an "One" erinnern vom Design her, (praktisch) ohne Text.)
- mastastefant
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Wow.. EuGH findet, auf der Verpackung darf nur abgebildet sein was auch drin ist:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 37102.html
Das ist einerseits begrüßenswert, dass da mal diese 'Symbolbilder' verschwinden, aber wichtiger wär mir das eigentlich eher bei allem anderen als Lebensmitteln.. warum das Erdbeerjogurt nach Erdbeer (oder was ich mit Erdbeer assoziiere) schmeckt ist mir eigentlich egal, solang man nicht Speiseröhrenkrebs davon bekommt und mans durch die Verpackung nicht mit Jogurt mit Limettengeschmack verwechseln kann
Man darf jedenfalls mal gespannt sein wie in Zukunft die Packungen im Supermarkt aussehn werden.. ich vermute entweder a) Kalottenmodelle von Molekülgruppen, b) kubistischer Impressionismus, oder c) noch ein paar zusätzliche ***) um weitere Gesetzeslücken auszunutzen
http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 37102.html
Das ist einerseits begrüßenswert, dass da mal diese 'Symbolbilder' verschwinden, aber wichtiger wär mir das eigentlich eher bei allem anderen als Lebensmitteln.. warum das Erdbeerjogurt nach Erdbeer (oder was ich mit Erdbeer assoziiere) schmeckt ist mir eigentlich egal, solang man nicht Speiseröhrenkrebs davon bekommt und mans durch die Verpackung nicht mit Jogurt mit Limettengeschmack verwechseln kann

Man darf jedenfalls mal gespannt sein wie in Zukunft die Packungen im Supermarkt aussehn werden.. ich vermute entweder a) Kalottenmodelle von Molekülgruppen, b) kubistischer Impressionismus, oder c) noch ein paar zusätzliche ***) um weitere Gesetzeslücken auszunutzen

I find your lack of platform support disturbing.
Brett hat geschrieben:Ich halt solche Verbote für einen großen Blödsinn. Was soll das bringen?
Dass im Kinder-Pingui keine Pinguine mehr vermutet werden müssen?
Klarer Policy-Fail.
Pinguine dürfen sicher bleiben. Eine Vanille-Schote, wenn nur künstliches Aroma drin ist, eine Himbeere, wenn nur künstliches Aroma drin ist - das geht dann nicht mehr.Die Bebilderung müsse stimmig sein. Sonst sei die Verpackung geeignet, den Käufer über die Eigenschaften des Lebensmittels irrezuführen.
Es soll bringen, dass auf ein Käse-Sandwich-Karton keine Bäurin mit dicken Möpsen abgebildet werden darf, die gerade im Holztopf Käse umrührt, während hinter ihr auf der Alm die Kuh grast ... wenn es sich in Wahrheit nur um Analog-Käse handelt und das Sandwich nichts mit Kuh, Alm oder Bauern zu tun hat. Das find ich nur fair. Eine Fabriksarbeiterin hingegen, eventuell auch mit dicken Möpsen, die gerade den Analog-Käse anrührt, können's ja bestimmt auf der Packung drauflassen, die Kuh plus Alm müssten dann halt weg. Weil eben "nicht stimmig".
Haarig wird's dann, wenn zB der "Paula"-Pudding von Dr. Oetker (Maskottchen ist eine Kuh), keine Kuhmilch enthält ... (zB "Paula-Soya" o.ä.).
Da gibt's dann sicher Grauzonen.
Der ganze Ansatz ist mE ein Schuss in eine Grauzone, drum würd ich ihn eben auch nicht weiter verfolgen.
Ich hab doch als Grafiker, deinem Bsp. folgend, kein Problem, die gut bestückte Bäuerin überall hin derart uneindeutig reinzumontieren, dass ein solches Verbot nie gscheit judizierbar sein wird.
Und solang es sich um Industriemilch um € 1,10/l handelt, kannst doch in Wahrheit immer die Bäuerin weglassen, auch wenn es _eine_ gibt.
Ich würd den Grafikern/Produktdesignern freie Hand für alles lassen, was sie wollen, nur bei den schriftlichen Angaben Standards einfordern. Das ist sicher besser kontrollierbar.
Wenn irgendwer offensichtlichen Schabernack treibt, dann kommt doch eh der VKI oder der Werberat automatisch auf Trab (beim Inverkehrbringen innerhalb AT; anderswo vergleichbare Organisationen).
Ich hab doch als Grafiker, deinem Bsp. folgend, kein Problem, die gut bestückte Bäuerin überall hin derart uneindeutig reinzumontieren, dass ein solches Verbot nie gscheit judizierbar sein wird.
Und solang es sich um Industriemilch um € 1,10/l handelt, kannst doch in Wahrheit immer die Bäuerin weglassen, auch wenn es _eine_ gibt.
Ich würd den Grafikern/Produktdesignern freie Hand für alles lassen, was sie wollen, nur bei den schriftlichen Angaben Standards einfordern. Das ist sicher besser kontrollierbar.
Wenn irgendwer offensichtlichen Schabernack treibt, dann kommt doch eh der VKI oder der Werberat automatisch auf Trab (beim Inverkehrbringen innerhalb AT; anderswo vergleichbare Organisationen).
Forma, Eier Gnodn.
- mastastefant
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Eben .. Mir wär auch wichtiger wenn auf der Verpackung von einem Gerät auch nur das abgebildet ist, was tatsächlich mitgeliefert wird.. das lässt sich dann auch nicht wirklich als 'Serviervorschlag' verkaufen 
Umgekehrt kann man sicher argumentieren, dass die abgebildete Erdbeere ja eh auch nicht echt ist, sondern eine Soya-Erdbeere
Ist halt die Frage ob so ein Gesetz dem VKI und Co mehr Handlungsgrundlage bietet oder ob das eh schon alles geregelt ist (wovon ich mal ausgeh). Aber wie mans auch dreht, so eine Regelung wird man immer nur nach der Intuition des Gesetzgebers auslegen können; es so zu formulieren dass eine rein wortwörtliche Auslegung immer möglich ist wird immer Schlupflöcher offen lassen.. so etwas wie 'Irreführung' quantitativ zu definieren ist fast schon per Definition unmöglich (wenn man sich Mühe gibt, alles auszureizen was eine Definition der Irreführung erlaubt grad ohne drüberzukommen, dann ist das eigentlich auch schon zumindest versuchte Irreführung, nach meiner Intuition
.. vgl. mit den freien Regelauslegungen bei Brettspielabenden
).

Umgekehrt kann man sicher argumentieren, dass die abgebildete Erdbeere ja eh auch nicht echt ist, sondern eine Soya-Erdbeere

Ist halt die Frage ob so ein Gesetz dem VKI und Co mehr Handlungsgrundlage bietet oder ob das eh schon alles geregelt ist (wovon ich mal ausgeh). Aber wie mans auch dreht, so eine Regelung wird man immer nur nach der Intuition des Gesetzgebers auslegen können; es so zu formulieren dass eine rein wortwörtliche Auslegung immer möglich ist wird immer Schlupflöcher offen lassen.. so etwas wie 'Irreführung' quantitativ zu definieren ist fast schon per Definition unmöglich (wenn man sich Mühe gibt, alles auszureizen was eine Definition der Irreführung erlaubt grad ohne drüberzukommen, dann ist das eigentlich auch schon zumindest versuchte Irreführung, nach meiner Intuition


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masta_stefant hat geschrieben:wenn man sich Mühe gibt, alles auszureizen was eine Definition der Irreführung erlaubt grad ohne drüberzukommen, dann ist das eigentlich auch schon zumindest versuchte Irreführung, nach meiner Intuition

"Hey hey hey!" That's what I say.
- florianklachl
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[quote="Brett"]Und solang es sich um Industriemilch um €]
Nimm dir die Bergbauern- und Heumilch vom Billa, die kostet nur ein ganz bisserl mehr (1,15 Euro pro Liter), dafür ist da Milch aus bodenständiger Produktion drin (die Kühe, die diese Milch geben, haben wirklich die Almen gesehen, das garantiert das AMA Gütesiegel), die auch besser schmeckt, sogar bei der Halbfettmilch merkt man den Unterschied. Auf der Packung ist auch keine Bäurin drauf (obwohl sie in diesem Fall durchaus EuGH-spruchkonform wäre), sondern es sind bloß ganz dezent zwei Almblumen aufgedruckt.
Nimm dir die Bergbauern- und Heumilch vom Billa, die kostet nur ein ganz bisserl mehr (1,15 Euro pro Liter), dafür ist da Milch aus bodenständiger Produktion drin (die Kühe, die diese Milch geben, haben wirklich die Almen gesehen, das garantiert das AMA Gütesiegel), die auch besser schmeckt, sogar bei der Halbfettmilch merkt man den Unterschied. Auf der Packung ist auch keine Bäurin drauf (obwohl sie in diesem Fall durchaus EuGH-spruchkonform wäre), sondern es sind bloß ganz dezent zwei Almblumen aufgedruckt.
http://www.proreligion.at/
Sei immer du selbst. Außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn!
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