Endlich mal ein *halbwegs* ordentlicher Artikel zu den Drohnen-Gesetzen, statt immer nur "Ahh, alles ungeregelt und Wild-West, da müssen neue Gesetze her". Und sogar mit Link zum Motorflugverband Klosterneuburg
http://orf.at/stories/2265410/2265426/
Allerdings fehlt wieder mal die Unterscheidung in Modellflieger und Drohnen/unbemannte Flugobjekte (UAV), eine sehr wesentliche Unterscheidung. Die ist nämlich im Gesetz auch nur etwas schwammig und da scheiden sich auch etwas die Geister.
Die Motorflugunion Seite beschreibt auch nur die Regelungen für den Drohneneinsatz.. logisch, da die sich ja auch vor allem an 'richtige' Piloten wenden.
Relevanter ist schon der Aero-Club, der (unter anderem) Dachverband für Modellflieger ist, und auch eine Haftplficht-Versicherung anbietet.
http://www.prop.at/m21/mitglieder.html
Leider ist nur deren Seite kacke und man findet weder gute Informationen/Erklärungen zu geltenden Regelungen, noch was die Versicherung bzw Mitgliedschaft kostet (es gibt eine Tabelle, aber die ist nicht zu entschlüsseln).
Viel besser ist daher der Österreichische Modellflug-Verband OMFV, der ebenfalls eine Haftpflicht-Versicherung anbietet zu 41€ im Jahr.
http://www.omfv.org/
Bei den Versicherungen muss man aufpassen wo die gelten. Auf Modellflugplätzen sowieso (das wird dort aber auch oft vorausgesetzt dass man sowas hat). Beim OMFV zumindest gilts auch 'in der Wiese', man braucht dafür aber eine Genehmigung zum Fliegen. Auf öffentlichen Gebieten definiert die Gemeinde wo es erlaubt ist, dort braucht man nix explizites. Auf Privatgeländen braucht man ne Einverständiserklärung des Besitzers.
Allerdings macht auch deren Webseite keinen besonders guten Eindruck, es gibt zwar immerhin einen Artikel zu den Bestimmungen, aber da sind auch Fehler drin..
http://www.omfv.org/artikel/kommentar-z ... -sattmann/
Eine halbwegs brauchbare Zusammenfassung gibts aber hier:
http://www.austrianaviation.net/news-re ... zeuge.html
Im Wesentlichen gibts die relevanten Kategorien:
- Spielzeug: alles mit < 79 Joule Bewegungsenergie; max. Flughöhe ist 30m, FPV und Kamera ist erlaubt, man braucht keine Genehmigung oder so was. Durch die 30m Höhe ergibt sich ein max. Abfluggewicht von etwa 250g, wenn man davon ausgeht dass das Ding aus 30m ungebremst (aber auch ohne Motorhilfe) runterkommen kann. Anscheinend dürften die 250g jetzt auch explizit zusätzlich im Gesetz drin sein.
- Flugmodelle: alles bis 25kg; Max. Flughöhe ist 150m, max. Entfernung ist 500m, es *muss* auf Sicht geflogen werden, und es ist auch keine Genehmigung notwendig. Und es darf nur nicht-gewerblich sein.
Bei Kameras und FPV scheiden etwas sich die Geister, je nach Artikel. Die gängige Auslegung vom Aero-Club ist im wesentlichen, dass FPV erlaubt ist, solange zumindest ein Spotter daneben steht, der ständig Sichtkontakt hat und auch gegf. eingreifen kann (wenn gar kein FPV erlaubt wäre, würden die anderen Regelungen auch keinen Sinn machen).
Kameras sind nur 'zum Zweck des Fluges selbst' erlaubt, also FPV. Der Aero-Club schreibt dass Aufnahmen damit erlaubt sind solange sie nicht weitergegeben oder veröffentlich werden (und natürlich Datenschutz etc beachtet wird, wie mit der normalen Fotokamera). Vermutlich ist die Idee dahinter dass die normalen Videokameras für FPV ohnehin kein gscheites Bild liefern, und wo kein Kläger ... Wenn man aber ne SLR-Cam draufschraubt wird das aber sicher nicht abgedeckt sein.
http://www.prop.at/b102/was-ist-bewilli ... omber.html
Und nach dem Text sind auch keine privaten Aufnahmen erlaubt. Gewerbliche Aufnahmen bzw Veröffentlichen der Aufnahmen geht jedenfalls sicher nicht (youtube, facebook,..).
http://www.mfu.at/drohnenkurs.php
- UAVs (Drohnen): alles was gewerblich genutzt wird, Aufnahmen macht, oder eigenständig oder ohne Sichtkontakt fliegt. Die Unterscheidung ist in Sichtkontakt und ohne Sichtkontakt. Es darf dann auch eine Kamera dabei sein, aber dann gelten wieder neue Bestimmungen, und auch Gebühren. In allen Fällen braucht man eine Genehmigung, egal ob Privat oder Gewerblich. Die Auflagen hängen vom Gewicht des UAVs und der Besiedlung ab.
Die EASA arbeitet an neuen, europaweiten Regelungen für Flugmodelle und Drohnen, und lässt mit ihren Vorschlägen die Wellen ziemlich hochschlagen, was aber zum Teil auch damit zusammenhängt dass die Leute die Regelungen falsch verstehn, allerdings ist trotzdem zu vermuten das mit all den Panikmeldungen über Drohnen einiges mehr an Einschränkungen kommen wird. Relativ konstant halten sich Forderungen, dass Drohnen identifiziert werden müssen mit einer art Nummernschild, dass Geofencing vorgeschrieben wird, das Fluggewicht runtergesetzt wird, etc. Geofencing zB. macht ja auch durchaus Sinn, einen GPS-sensor draufpacken kostet ohnehin nicht mehr viel, nur Gewicht und Strom. Allerdings kanns dann schon sein das Opensource-Firmware nicht mehr erlaubt wird, oder man jedes Teil gegen Gebühr versteht sich irgendwo umständlich registrieren muss, man einen Transponder draufkleben muss, etc..
Im Wesentlichen brauchts gar nicht viel neue Gesetze, es würd schon mal reichen wenn endlich mal irgendwer einfach alle bestehenden Regelungen *korrekt*, verständlich und offiziell irgendwo zamfassen würd. Mit neuen Gesetzen wird das erst recht nicht besser werden.
Für die Funkverbindung gibts bei uns im übrigen nur 2.4Ghz und 5.8Ghz als erlaubte Frequenzen, die 1.2 Ghz gibts nur in den USA. Sendeleistung ist beschränkt auf
- bei 2.4Ghz: 10mW für analoge/Video-Signale, 100mW bei WLAN/RC (wenn Frequency-Hopping gemacht wird)
- bei 5.8Ghz: 25mW für analoge/Video-Signale, 200mW bei WLAN/RC
2.4Ghz ist wegen der breiten Verwendung für WLAN und 2.4Ghz RC-Fernsteuerungen zugemüllt, also bleibt für Video praktisch nur 5 Ghz mit max 25mW übrig, aber da blockiert erst recht jedes Objekt in Sichtlinie die Verbindung (bei Outdoor). Und die Telekoms gieren auch schon nach den noch frei nutzbaren 5Ghz Bändern, aber da wird hoffentlich zumindest WLAN dafür sorgen dass die Frequenzen allgemein nutzbar bleiben.
I find your lack of platform support disturbing.