zB:

Die Tür blieb aber so standhaft, wie es sich für eine Einbruchschutzberatungsstelle gehört.
[..]
Die Mitarbeiter der Beratungsstelle erklären gerne zu den Öffnungszeiten, welche technischen Einrichtungen nützlich und geeignet sind, Einbrechern das Leben schwer zu machen.
Wusste ich gar nicht, dass ich bei völliger Alleinfahrt von der Blinkpflicht befreit bin. Außerdem komm ich da im Falle der Anzeige sowieso in Beweisnotlage, also spiel ich mich da lieber nicht... aber nice to know.(...) muss man blinken. Dies bekanntlich immer (nur) dann, wenn andere Straßenbenützer vorhanden sind.
Wobei ich bei so einer Stelle nicht alle abzocke. Da würd ich mich eher in einen Kreisverkehr stellen, wo die Nichtblinker den gesamten Verkehr lähmen. Da kann man ruhig Exempel statuieren.The Door hat geschrieben:Im Alltag eine wunderlich erscheinende Regel (man ist einfach den Vorrag so stark gewöhnt); vom Gesetz und vom ganzen Konzept "Straßenverkehr" her natürlich absolut richtig und logisch.
Wow, das wusste ich auch nicht.Was mich nach Artikellektüre eigentlich viel mehr wundert, ist der Passus:
Wusste ich gar nicht, dass ich bei völliger Alleinfahrt von der Blinkpflicht befreit bin. Außerdem komm ich da im Falle der Anzeige sowieso in Beweisnotlage, also spiel ich mich da lieber nicht... aber nice to know.