naja, das is jetz aber auch eher populistischer Blödsinn, was du da schreibst.Cannibal hat geschrieben:Was an der Strache-Argumentation wiedereinmal hinkt: Er habe mit niemandem zu tun, der mit dem Strafrecht in Kontakt gekommen ist. Hmmm...Jüngstes Beispiel: Gudenus, rechtskräftig verurteilt wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz..
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Das Speiben kommt einem!
An Strache seiner Aussage ist aber absolut nichts falsches dran, falls sie genau so war, wie du schreibst (ich kenn sie auch nicht wortwörtlich).
Das Strafrecht und das Verbotsgesetz sind zwei paar Schuhe. Das Verbotsgesetz regelt immerhin nur Verwaltungsübertretungen, das Verbotsgesetz steht somit auf einer Ebene mit der StVO oder dem Veranstaltungsgesetz.
Strafrecht hingegen ist etwas ganz anderes, dort werden Sachen wie Diebstahl, Körperverletzung, Menschenhandel oder Hehlerei behandelt.
Eine Verwaltungsübertretung hingegen wird deutlich milder bestraft.
Zum leichteren Verständnis noch ein Beispiel:
- Ein Autofahrer mißachtet ein Nachrangschild. (Verwaltungsübertretung - Er muss dem Staat hierfür was zahlen, zB €21.)
- Er fährt jemand anderen rein. (Versicherungssache - Der Staat bestraft ihn normal nicht, aber zB außergerichtliche Einigung reicht)
- Der andere ist womöglich verletzt, der eine begeht Fahrerflucht. (Strafrechtlicher Gegenstand, §94, Imstichlassen eines Verletzten, bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder auch nur Geldstrafe) (wenn der andere stirbt bis zu drei Jahren)