[OATZ] Steuertipps
Verfasst: Sa Mär 22, 2008 4:48 pm
Als Einführung in Steuerfragen ist die Bröschüre "Steuer sparen" der Arbeiterkammer bestens geeignet. Falls man ausschließlich als neuer Selbständiger zB mit Werkverträgen sein Geld verdient, ist das "Selbständigenbuch - Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen" sehr zu empfehlen. Detailfragen klärt man am besten auf den Seiten des Vereins der Steuerzahler.
Nette Links:
Lohnsteuerrichtlinien
Einkommensteuerrichtlinien
Einkommensteuergesetz
Werbungskosten-ABC
Hier ein paar nette Details, die vlt. nicht jeder weiß:
Negativ-Steuer
Wer ein oder mehr Kinder hat, bekommt den Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag (494€ pro Jahr oder mehr) rückwirkend für bis zu fünf Jahre als Negativ-Steuer ausbezahlt, wenn der Partner weniger als 6000 € netto im Jahr verdient hat (Kinderbetreuungsgeld nicht eingerechnet).
Kilometergeld
Kilometergeldpauschalsätze können laut Steuerrichtlinien auf den vollen Cent-Betrag aufgerundet werden (bringt derzeit immerhin einen halben Gusihunderter pro 12500 km)!
Reiseaufenthalte
Für beruflich bedingte Reiseaufenthalte dürfen nur für die ersten fünf Tage die Tages- und Nachtpauschalsätze für Bundesbedienstete verrechnet werden.
Für die Zeit darüber hinaus kann man Wohnungskosten bis zu 2000 € pro Monat geltend machen, aber nur, wenn man zuhause nicht bei den Eltern wohnt (Begründung eines zweiten Wohnsitzes)!
Anstelle der Tagespauschale darf man bei Auslandsaufenthalten ab dem 6.Tag die Differenz zur Inlandstagespauschale absetzen (Kaufkraftausgleichszulage).
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.
Nette Links:
Lohnsteuerrichtlinien
Einkommensteuerrichtlinien
Einkommensteuergesetz
Werbungskosten-ABC
Hier ein paar nette Details, die vlt. nicht jeder weiß:
Negativ-Steuer
Wer ein oder mehr Kinder hat, bekommt den Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag (494€ pro Jahr oder mehr) rückwirkend für bis zu fünf Jahre als Negativ-Steuer ausbezahlt, wenn der Partner weniger als 6000 € netto im Jahr verdient hat (Kinderbetreuungsgeld nicht eingerechnet).
Kilometergeld
Kilometergeldpauschalsätze können laut Steuerrichtlinien auf den vollen Cent-Betrag aufgerundet werden (bringt derzeit immerhin einen halben Gusihunderter pro 12500 km)!
Reiseaufenthalte
Für beruflich bedingte Reiseaufenthalte dürfen nur für die ersten fünf Tage die Tages- und Nachtpauschalsätze für Bundesbedienstete verrechnet werden.
Für die Zeit darüber hinaus kann man Wohnungskosten bis zu 2000 € pro Monat geltend machen, aber nur, wenn man zuhause nicht bei den Eltern wohnt (Begründung eines zweiten Wohnsitzes)!
Anstelle der Tagespauschale darf man bei Auslandsaufenthalten ab dem 6.Tag die Differenz zur Inlandstagespauschale absetzen (Kaufkraftausgleichszulage).
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.