Fragwürdige Rechtsurteile
Verfasst: Di Okt 11, 2005 2:57 am
manchmal hat man schon den Eindruck, dass sich die Richterschaft zunehmend mehr Freiheiten herausnimmt und in der Rechtsprechung immer lockerer vorgeht. So kommt es vor, dass persönliche Ansichten der Richter, die mit dem konkreten Rechtsfall und der reinen Frage der Schuldhaftigkeit des Beschuldigten nichts zu tun haben, im Urteilsspruch aufscheinen, oder in Situationen, wo das geltende Recht Lücken aufweist, durch völlig willkürliche Interpretationen neues Recht geschaffen wird.
Zum Auftakt der
Präzedenzfall Riess-Passer: Dürfen Politiker-Frauen mehr Gewand auf Kosten der Partei kaufen als Männer?
Ex-FPÖ-Vizekanzlerin Riess-Passer wurde von Strache&Co. geklagt, weil sie seinerzeit als Parteichefin unrechtmäßig Kleider, Taschen etc. als Outfitspesen der Partei verrechnet haben soll.
In der Urteilsbegründung heißt es zur Frage der Strafwürdigkeit in dieser Causa:
"Bei diesem Posten wird überdeutlich polemisch der Neid angesprochen. Der für öffentliche Auftritte erforderliche Aufwand einer 'öffentlichen Frau' ist nicht vergleichbar mit dem eines 'öffentlichen Mannes'. Bei aller Gleichberechtigung muss man zugeben, dass im Medienbereich Aussehen und Bekleidung von Politikerinnen das wichtigste Beurteilungskriterium darstellen. Das gilt für alle Länder und Zeiten. Die Auftritte einer Parteiführerin müssen daher sorgfältig inszeniert sein. Das Mehrfachtragen einer Robe etwa bei Festspielen gilt vorrangig nicht als Ausfluss von Sparsamkeit, sondern als Beleidigung der Veranstalter, denen der Ehrengast kein neues Kleid wert war."
Riess-Passer wurde für unschuldig befunden.
Zum Auftakt der
Präzedenzfall Riess-Passer: Dürfen Politiker-Frauen mehr Gewand auf Kosten der Partei kaufen als Männer?
Ex-FPÖ-Vizekanzlerin Riess-Passer wurde von Strache&Co. geklagt, weil sie seinerzeit als Parteichefin unrechtmäßig Kleider, Taschen etc. als Outfitspesen der Partei verrechnet haben soll.
In der Urteilsbegründung heißt es zur Frage der Strafwürdigkeit in dieser Causa:
"Bei diesem Posten wird überdeutlich polemisch der Neid angesprochen. Der für öffentliche Auftritte erforderliche Aufwand einer 'öffentlichen Frau' ist nicht vergleichbar mit dem eines 'öffentlichen Mannes'. Bei aller Gleichberechtigung muss man zugeben, dass im Medienbereich Aussehen und Bekleidung von Politikerinnen das wichtigste Beurteilungskriterium darstellen. Das gilt für alle Länder und Zeiten. Die Auftritte einer Parteiführerin müssen daher sorgfältig inszeniert sein. Das Mehrfachtragen einer Robe etwa bei Festspielen gilt vorrangig nicht als Ausfluss von Sparsamkeit, sondern als Beleidigung der Veranstalter, denen der Ehrengast kein neues Kleid wert war."
Riess-Passer wurde für unschuldig befunden.