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Impressumpflicht für Homepages

Verfasst: Sa Mai 14, 2005 11:28 am
von florianklachl
Ein Geschäft für die Rechtsanwälte! :mad:

Nicht mehr und nicht weniger ist dieses neue Gesetz.

Der :OATZ: -Log und meine Homepage gehn jedenfalls mit 1.6. vom Netz! Tu ich mir nicht an, mich am Ende wegen irgendeiner Kleinigkeit mit 100.000€-Schadenersatzklagen nach amerikanischem Stil herumzuschlagen zu müssen.

Verfasst: Sa Mai 14, 2005 1:30 pm
von Grent
Hat schon seinen Sinn. Es schwemmt das Internet ein wenig aus, und macht es konkurrenzfähiger gegenüber anderen Medien. Natürlich geht das gegen den Sinn, den die meisten im Internet "als Hobby" sehen.

Ergo: Jetzt wirds ernst!

Die :OATZ: Seitn ghört, soviel ich weiß, eh irgendeinem unbekannten Junkie auf den Bahamas. :D

Verfasst: Sa Mai 14, 2005 1:31 pm
von version4x
florianklachl hat geschrieben:Ein Geschäft für die Rechtsanwälte! :mad:

Nicht mehr und nicht weniger ist dieses neue Gesetz.

Der :OATZ: -Log und meine Homepage gehn jedenfalls mit 1.6. vom Netz! Tu ich mir nicht an, mich am Ende wegen irgendeiner Kleinigkeit mit 100.000&#8364]
ORF.at hat geschrieben:Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft
is juli nicht der siebente monat? ]Die :OATZ: Seitn ghört, soviel ich weiß, eh irgendeinem unbekannten Junkie auf den Bahamas.
stimmt, hab ich mir auch sagen lassen :)

Verfasst: Sa Mai 14, 2005 1:34 pm
von Grent
Naja, du kannst auch nicht am Karlsplatz per Megaphon deine freie Meinung, dass du findest, dass da Strache ein blödes, widerliches Orschloch ist, rausposaunen.

Ich vergleiche dieses Gesetz mit einem sehr sinnvollen aus der Vergangenheit: dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen !

Dafür trete ich sehr ein. Und das Internet ist im Prinzip das gleiche. Nur dass mir Demos wurscht sind, und das I-net nicht. Aber mit zweierlei Maß zu messen ist auch nicht ganz korrekt. So gesehen ... Es war klar, dass das Internet bald "ernster" werden wird.

Verfasst: Sa Mai 14, 2005 1:50 pm
von Grent
Ich denke, das ist doch etwas absurd : ANGST vor Spam, Drohungen, Stalkern oder einfachem Idenditätsklau ... (z.B.: jemand bestellt dir was vom Versandhaus) ... Wenn jemand was von einem Homepagebetreiber will, soll er das Kontaktformuklar benutzen und fertig!
Guter Einwand eines orf-Forenteilnehmers.

Verfasst: Sa Mai 14, 2005 3:42 pm
von version4x
gilt das eigentlich nur für .at pages?
so gesehn würd das ja dann :OATZ: gar nicht direkt betreffen, da wir ja eigentlich eine .de page haben...

Verfasst: Sa Mai 14, 2005 3:57 pm
von Grent
Wir ham entweder .tt, .net oder .de :D
Stimmt. Aber in Deutschland ists noch schärfer, die Regelung, soweit ich gelesen hab. :p

Ich denke, es kommt auf die Nationalität des Betreibers an. Ghören die Bahamas den USA ? :p

Najo, ich weiß noch nicht ganz, wie ich das regeln werd.

Verfasst: Sa Mai 14, 2005 4:03 pm
von Grent
Generell will ich aber echt wissen, wie das Foren und Weblogs betreffen soll/kann. Der Betreiber der Website könnt sich von jeglichem Inhalt distanzieren - so wie das ja eh überall üblich ist - und jeder User kann weiterhin schreiben, was er will.

Trotzdem wird man den Betreiber zwingen können, die Website offline zu stellen. Schadenersatz kann ich mir echt nicht vorstellen.

Verfasst: Sa Mai 14, 2005 4:05 pm
von Grent
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung

§ 6. (1) Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber (Verleger) Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auch der Art und des Ausmaßes der Verbreitung des Mediums, zu bestimmen; auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medienunternehmens ist Bedacht zu nehmen. Der Entschädigungsbetrag darf 14 535 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 36 337 Euro nicht übersteigen.
Strache, du bist ein Orschloch.
^^
Diese Information entnahm ich einem Wahlplakat, und es bestand kein Grund, die Behauptung nicht zu glauben. ;)

Verfasst: Sa Mai 14, 2005 4:22 pm
von Grent
[quote="Franz Schmidbauer"]Unklar ist im Gesetz auch der genaue Anwendungsbereich. Laut der Definition des § 1 Z 5a soll es um ein Medium gehen, "das auf elektronischem Weg abrufbar ist (Website)". Ist hier die Website nur als Beispiel genannt? Worte wie "insbesondere" oder "zB" wären dann wohl nicht zuviel verlangt gewesen. Und was ist mit anderen Online-Diensten, wie Weblogs, Newsforen, FTP-Server? Nach dem bloßen Wortlaut könnte man sogar die Meinung vertreten, dass auch Tauschbörsenanbieter umfasst sind. Schließlich werden dabei Darbietungen mit gedanklichem Inhalt (Songs) verbreitet (§ 1 Z 1). Damit könnte man zwei Fliegen auf einen Schlag erledigen]

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