Seite 3 von 7

Verfasst: Sa Dez 17, 2005 2:00 am
von Brett
Und wenn nicht enteignet wird, gilt wohl immer noch dies:

--------------------------

4.4. Rechte der Heeresverwaltung

Die Heeresverwaltung kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftl. Angelegenheiten von Erfindungen, die für die Landesverteidigung von Bedeutung sind, Gebrauch machen, ohne daß sie einen Eindgriff in das Patent begehen würde.

--------------------------
Also wenn mans nur so definiert, dann ist es schon kein Eingriff mehr. :cat:

Und jetzt kommts!:
--------------------------

Über allfällige Entschädigungen entscheiden der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftl. Angelegenheiten und der Heeresverwaltung.

--------------------------

Na Holladaro. Erfinder vs. 6ra553r :D

Verfasst: Sa Dez 17, 2005 3:38 am
von Brett
WTF??

-------------------------

9. Versehentliche Löschung eines Patentes:

Ist eine Eintragung eines Patentes im Patentregister durch Versehen des Patentamtes gelöscht worden, so hat as Patentamt nach Feststellung dieses Versehens die Löschung dieser Eintragung zu verfügen und kundzumachen. Inzwischen gutgläubig erworbene Rechte Dritter bleiben vom Wiederaufleben des Patentes unberührt.

Verfasst: Sa Dez 17, 2005 6:30 am
von Hannes
Das is ja wohl der ärgste Dreck. Das heisst, eine verschlampt mein Patent und derweil bauens mir 50 Firmen nach, weils "ja ned wissen konnten, dass ich das patentiert hab". Das is nur arm

Verfasst: Di Dez 20, 2005 4:17 pm
von florianklachl
nette passagen! kann man nur hoffen, dass diese gesetze genauso oft zur anwendung kommen wie dem bundespräsidenten sein recht, den nationalrat aufzulösen oder den notstand auszurufen,

das mit dem landeshauptmann ist glaub ich ein föderalismusrelikt. an sich ist es ja so, dass rechtliches neuland von haus aus immer in der zuständigkeit der bundesländer ist (war zb zuletzt im umweltrecht so; drum hat es in jedem bundesland bis vor kurzem andere tierschutzbestimmungen gegeben). patente haben ja prinzipiell mit technologischen neuerungen zu tun, die dann erst verrechtlicht werden müssen.

wieso musst du eigtl. patentrecht lernen? ist das pflich seit der neuen studienreform? weil der stefan hat das glaub ich auch gehabt. und würde ja alle techniker gleichermaßen betreffen.

Verfasst: Di Dez 20, 2005 6:10 pm
von Brett
OT: Ich glaub, der Stefan hat das so wie ich als Freifach gemacht (zumal Software eigentlich nicht patentiert werden kann, zumindest nacht österr. Recht nicht unter dem Namen Patent).

Bei uns war die letzte Reform 2001, da sind dann die meisten auf den neuen Studienplan umgestiegen, weil schön langsam "alte" Prüfungen auf den einzelnen Insituten nicht mehr angeboten werden. Aber ich bin ja erst 2003 auf die TU.

Ab dem kommenden WS gibts nur noch Bakk.-Anfänger, juckt mich aber auch nicht. Die haben dann als Pflicht unheimlich viele Soft-Skill-Fächer, dafür weniger als die Hälfte Konstruktion im Pflicht-Plan als wir und noch ein paar andere bedenkl. Abstriche.

Wegen der Soft-Skills, ich hätt im Prinzip nix dagegen, wenn auf der TU wirklich genug angeboten werden (kann ich mir nicht vorstellen, daß da die Vielfalt sprießen wird). Die Idee ist wie so oft eine gute, aber schlecht umgesetzt.

Verfasst: Mi Dez 21, 2005 9:12 pm
von florianklachl
ich find techniker und soft-skills passen so gut zusammen wie fleischhacker und keksebacken

Verfasst: Mi Dez 21, 2005 11:43 pm
von JesuZ
florianklachl hat geschrieben:ich find techniker und soft-skills passen so gut zusammen wie fleischhacker und keksebacken
find eigentlich ned so, kannst ja immer brauchen
bzw. fleischkekse sind glaub ich eine absolute marktlücke :D

Verfasst: Do Dez 22, 2005 4:23 am
von Grent
Bist deppat ...

Fleischkekse ... :homer:

Ein Teig-happen, gefüllt mit Schweinslungenbraten ... :homer: :homer:

Verfasst: Do Dez 22, 2005 7:26 pm
von Brett
florianklachl hat geschrieben:ich find techniker und soft-skills passen so gut zusammen wie fleischhacker und keksebacken

Das Problem ist, daß die soft-skills für Bakk.-Studienpläne vorgeschrieben sind. Ich bin überzeugt, daß man so etwas auch für Techniker gut adaptieren könnte, branchenspezifisch. Vor allem in den Bereich Sprachen, Soziales, Wirtschaftswissenschaften, u. a., je nachdem.

Was mir die Stirn runzeln läßt ist, daß da im MB-Entwurf "Soft skills" steht, ohne nähere Erläuterung dazu und ab nächstem WS die Studenten mit einem verfeinerten Studienplan ihr Studium beginnen werden. Ist halt echt die Frage, ob sich bis dahin wirklich ganz ernsthaft jemand den Kopf drüber zerbrochen hat, um aus der Vorschrift was sinnvolles zu machen, oder ob in starrem Technikergehabe das alles als Kinderkram abgetan und dann wirklich zur Qual wird, weil "irgendwas" angeboten wird. Das ist zu befürchten. Und als Techniker seh ichs auch eher als negativ an, daß den Softskills manche Stunden aus wichtigen Fächern weichen müssen. Auch die Vielfalt der Vertiefungen leidet darunter.

Woher das Verlangen nach Soft-Skills kommt, ist mir auch klar: Früher, vor Studiengebühren und Fahrtkosten-Begünstigungen hat einfach jede Nase so lange studiert, bis sie keine Lust mehr hatte. Vielleicht war sie dann fertig mit dem Studium oder wurde zum Blumenkind. Jedenfalls wurden während der naturgemäß längeren Zeitspanne Softskills von überall außerhalb der Uni aufgelesen, womöglich beim Lesen von Handke-Büchern.

Katzen nicht im Mikroweller aufwärmen

Verfasst: Sa Jan 07, 2006 12:52 am
von florianklachl
und andere absurde Warnhinweise werden jedes Jahr in Amerika von einer Jury prämiert:
  • "Benutzen Sie dieses Gerät nicht als Fön" (Heißluftpistole)
  • "Versuchen Sie nie, ein fallendes Messer in der Luft aufzufangen"
  • "Nicht für die Schiffsnavigation geeignet" (Serviette mit aufgedruckter Gewässerkarte)

Die Warnhinweise ständen sinnbildlich für das unberechenbare Rechtssystem der USA, erklärte Robert B. Dorigo Jones, der Präsident von M-LAW. Weil Richter fast alle Schadensersatzklagen zuließen, müssten sich Hersteller gegen alle noch so absurden Eventualitäten absichern.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,393834,00.html