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Verfasst: Mi Nov 30, 2005 2:23 pm
von florianklachl
wenn du jetzt die symmetrie der schneeflocke als ganzes meinst, die entsteht dadurch, dass an all ihren enden praktisch die gleichen wetterbedingungen herrschen, hab ich grad gelesen. und die entscheiden darüber, in welcher weise ein kristall wächst (nur an den spitzen, an der längsseite etc). hunderprozent symmetrisch sind die schneeflocken aber in wahrheit eh nicht, wenn man genau hinschaut (angeblich ist das auch der grund für deren besondere ästhetik).

interessant eigtl., dass man sich immer fragt, warum die schneeflocken sechseckig u. symmetrisch sind, aber nie, warum sie flach sind? das ist find ich noch viel verwunderlicher!

Verfasst: So Jan 08, 2006 1:46 am
von Brett
florianklachl hat geschrieben:interessant eigtl., dass man sich immer fragt, warum die schneeflocken sechseckig u. symmetrisch sind, aber nie, warum sie flach sind? das ist find ich noch viel verwunderlicher!

Warum denn? Find ich gar nicht.
Also da kann ich mir vorstellen, daß die Kristalle eben aufgrund von Polaritäten Vorzugsrichtungen haben und sich deswegen alle koplanar ausrichten. Das gibts ja bei Mineralien auch.
Oder auch in der Metallurgie bei hexagonalen Raumgitterzellen. Dort sind aber meistens so viele Störstellen drin, daß es nicht weiter ins Gewicht fällt, also nur innerhalb der Korngrenzen --> extreme Härte.

Wahrscheinlich hat das Eis auch hexagonale Elemente, sonst käms ja wohl auch nicht zu der Anordnung mit drei Symmetrieachsen.

Verfasst: So Jan 08, 2006 1:48 am
von Brett
florianklachl hat geschrieben:angeblich ist das auch der grund für deren besondere ästhetik

Was meinst du mit angeblich? Muß man die Ästhetik in dem Zusammenhang naturwissenschaftlich hinterfragen?
Ich find so Sachen meist ausm Bauch heraus ästhetisch oder auch nicht.

Verfasst: Sa Jan 21, 2006 9:26 am
von wiesl
übrigens, (nur weil ichs grad auswendig lernen muss), hier das gesetz, dass die schneeräumung regelt:
Gemäß § 93 Abs. 1 StVO haben Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. (Ausgenommen sind die Eigentümer von unverbauten, land- und fortwirtschaftlich genutzten Liegenschaften)
Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu betreuen.
d.h. eigentlich sind vom Gesetz her u.a. die Herren Grent, JesuZ und Saiko dazu verplichtet, 1 meter breit ums Grundstück herum zu schaufeln. :cat:

und das ganze von 6-22 uhr. :p

mögliche Folgen: sowohl private Anklagen, als auch eine Anklage durch die Behörde. :dead: :lipsrseal

Verfasst: Sa Jan 21, 2006 12:52 pm
von Brett
Ich hab auf der Oberseite von unserm Grund auch nix gräumt. Das war praktisch ned durchführbar, weil bei der Straßenräumung der Schnee 1m hoch genau bis zum Gartenzaun gstanden is.

Hätt ich nicht einmal gewußt, wohin damit. Wieder auf die Straße zurück wär ja auch kontraproduktiv. Die Nachbarn ober- und unterhalb dachten ähnlich darüber...

Verfasst: Sa Jan 21, 2006 1:26 pm
von wiesl
das stimmt. normal wird auch kein mensch was dagegen sagen, aber passiert was, brennts zB wo und die feuerwehr kann nicht vorbei, oder ein unfall oder so, kannst du (zumindest teilweise) zur verantwortung gezogen werden. deswegen müssen alle fälle ganz genau im gesetz verankert sein.

Verfasst: Sa Jan 21, 2006 2:00 pm
von Hannes
ja das hab ich schon mal gehört. selbiges gilt ja glaub ich sogar fürs streuen. wenn einer auf deinem gehsteig ausrutscht weil nix gestreut wurde, kann er dich doch auch belangen oder?

völlig behindert jedenfalls

Verfasst: Sa Jan 21, 2006 2:11 pm
von Brett
Jo, der J4n |\/|ar5a|ek hat glaub ich einmal die Gemeinde angezeigt, weils ihn auf einem Gemeinde-Gehsteig aufzaht hat und von seinem Laptop irgendwas abgebrochen is.

Verfasst: Sa Jan 21, 2006 2:47 pm
von sAik0
Ich nehm auf jeden Fall lieber die Kosten einer etwaigen
Verwaltungsstrafe in Kauf, als eine Firma zu engagieren,
die den Schnee abtransportiert. (Kommt billiger)

Die Unmengen sind mit bloßer Hand nur mehr mühsam
zu bewegen und es fehlt eine entsprechende Lagermöglichkeit
für den Schnee.

Deswegen wird sich an der Schneelage rund um das Objekt
Buchberggasse 15 so schnell nichts ändern.

Diese Taktik ist selbstverständlich rein betriebswirtschaftlicher
Logik erwachsen ;)

Verfasst: Sa Jan 21, 2006 2:49 pm
von sAik0
Noch billiger ists übrigens, wenn ich die
potentiellen Kosten mit der Eintrittswahrscheinlichkeit multpliziere.

Daraus ergibt sich der "Erwartungswert" an potentiellen Kosten
für den Tatbestand.
Dann kann man eine Auswahl aus den Alternativen treffen. :D :D