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Offenlegung der [OATZ] Blattlinie gemäß neuem Mediengesetz

Verfasst: Fr Mai 20, 2005 1:59 pm
von florianklachl
die nachfolgend abgebildete Blattlinie gilt bis auf weiteres.
(in Anlehnung an die Vorlage von NEWS Leben):

Verfasst: Fr Mai 20, 2005 2:01 pm
von florianklachl
Forts:

Verfasst: Fr Mai 20, 2005 2:08 pm
von Grent
Versteh ich nicht ganz ... wie genau funktioniert das jetzt?

Verfasst: Fr Mai 20, 2005 2:19 pm
von florianklachl
blattlinie soll themenschwerpunkte und grundansichten des mediums darlegen.
NEWS LEBEN hat das anscheinend nicht ganz so eng gesehen. ;) hat jedenfalls ein ziemlich breites programm, wie es scheint. vlt. wollten sie auch nur von anfang an klar stellen, dass es sich um eine reine kraut&rüben-zeitschrift mit wellness-touch handelt.

jedenfalls find ich, wenn News sowas als blattlinie verkaufen darf, darf :OATZ: das auch.

übrigens hab ich grad gelesen, dass die neue richtlinie nur für periodisch erscheinende elektronische Medien gilt.
dh. eigentlich ist das :OATZ: forum davon gar nicht betroffen. man braucht sich nur die aperiodischen zugriffsstatistken anschauen.

Verfasst: Fr Mai 20, 2005 2:31 pm
von Grent
Ist schon periodisch. Und auch mind. 4x jährlich (erhältlich).

Verfasst: Fr Mai 20, 2005 2:51 pm
von version4x
Grent hat geschrieben:Ist schon periodisch. Und auch mind. 4x jährlich (erhältlich).
auslegungssache...
was erscheint denn konkret?

klugscheißereien von irgendwelchen bsuffs? (bissl überspitzt - könnt sich aber der gemeine politiker denken)

Verfasst: Fr Mai 20, 2005 3:08 pm
von Grent
Wie wärs mit dem Duden als Blattlinie?
:D

Natürlich simma "nix wert", aber für geringfügig meinungsbildend reichts grad noch aus.

Verfasst: Sa Mai 21, 2005 12:05 am
von Grent
Interpretationsfrage: Foren

Unklar bleibt jedoch, wie weit reichend die Impressumspflicht ist.

So könnten bei strenger Auslegung des Gesetzes sogar Foren-User, die ihre persönliche Visitenkarte/Nickpage mit Inhalten versehen, als Medieninhaber gelten und unter die Offenlegungspflicht fallen, erklärt Rechtsanwalt Frauenberger zu futurezone.ORF.at.

Ein Posten unter einem Pseudonym wäre dann rein rechtlich nur unter gleichzeitiger Angabe des echten Namens auf der eigenen Visitenkarte möglich.

Wird die üblicherweise automatisch zugewiesene Visitenkarte jedoch inhaltsleer gelassen, tritt der Foren-Nutzer somit wohl auch nicht als Medieninhaber auf und kann weiterhin anonym posten.

Also muss beim Forum doch nur der Betreiber gerade stehen.
Aber dass Visitenkarte/Nickpage mit keinen Inhalten versehen sein darf, aber 10000 Posts schon ... erscheint mir etwas unlogisch.

Verfasst: Mo Mai 30, 2005 11:12 am
von Grent
China will alle Website-Betreiber erfassen

http://www.orf.at/ticker/183410.html?tmp=13139