[OATZ] Steuertipps

Wissenschaftliche Diskussion auf Gerstensaftbasis. Alle öffentlichen Themen, die sonst nirgends dazu passen, kommen hier rein.
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florianklachl
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[OATZ] Steuertipps

Beitrag von florianklachl » Sa Mär 22, 2008 4:48 pm

Als Einführung in Steuerfragen ist die Bröschüre "Steuer sparen" der Arbeiterkammer bestens geeignet. Falls man ausschließlich als neuer Selbständiger zB mit Werkverträgen sein Geld verdient, ist das "Selbständigenbuch - Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen" sehr zu empfehlen. Detailfragen klärt man am besten auf den Seiten des Vereins der Steuerzahler.

Nette Links:
Lohnsteuerrichtlinien
Einkommensteuerrichtlinien
Einkommensteuergesetz
Werbungskosten-ABC


Hier ein paar nette Details, die vlt. nicht jeder weiß:

Negativ-Steuer
Wer ein oder mehr Kinder hat, bekommt den Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag (494€ pro Jahr oder mehr) rückwirkend für bis zu fünf Jahre als Negativ-Steuer ausbezahlt, wenn der Partner weniger als 6000 € netto im Jahr verdient hat (Kinderbetreuungsgeld nicht eingerechnet).

Kilometergeld
Kilometergeldpauschalsätze können laut Steuerrichtlinien auf den vollen Cent-Betrag aufgerundet werden (bringt derzeit immerhin einen halben Gusihunderter pro 12500 km)!

Reiseaufenthalte
Für beruflich bedingte Reiseaufenthalte dürfen nur für die ersten fünf Tage die Tages- und Nachtpauschalsätze für Bundesbedienstete verrechnet werden.
Für die Zeit darüber hinaus kann man Wohnungskosten bis zu 2000 € pro Monat geltend machen, aber nur, wenn man zuhause nicht bei den Eltern wohnt (Begründung eines zweiten Wohnsitzes)!
Anstelle der Tagespauschale darf man bei Auslandsaufenthalten ab dem 6.Tag die Differenz zur Inlandstagespauschale absetzen (Kaufkraftausgleichszulage).



Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.
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florianklachl
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Beitrag von florianklachl » So Sep 25, 2016 4:11 am

Das könnte für den einen oder anderen gelegentlich im Ausland beruflich tätigen :OATZ: Member von Relevanz sein:

Der Unabhängige Finanzsenat hat unlängst in Berufungsentscheidung RV/0329-K/11-RS1 festgelegt, dass Tagespauschalen und sogar Frühstückspauschalen auch dann noch zumindest teilweise als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet wurde, was nach bisher geltenden Richtlinien nicht immer der Fall war. Entscheid RV/0329-K/11-RS1 dürfte noch nicht allgemein bekannt sein, im Leitfaden "Steuer sparen 2016" der Arbeiterkammer ist er zB noch gar nicht berücksichtigt worden.

Konkret hat RV/0329-K/11-RS1 folgende Auswirkung: bei längerer Tätigkeit an einem Ort im Ausland (> 5 Tage bei durchgehendem oder regelmäßigem Aufenthalt) durfte man früher wegen Begründung eines neuen "Mittelpunktes der Tätigkeit" nach den ersten paar Tagen keine Frühstückspauschalen und (mit Ausnahmen für Länder mit besonders hohen Lebenskosten) keine Tagespauschalen mehr geltend machen. Jetzt ist es dagegen so, dass zur Anerkennung eines Kaufkraftunterschiedes die Differenz des im jeweiligen Ausland anzuwendenden Tagespauschalsatzes in Bezug zum Inlandstagespauschalsatz sowie auch die Differenz zwischen Auslands- und Inlandsfrühstückpauschalsätzen nach Tätigkeitsmittelpunktbegründung Werbekosten darstellen.

Wenn man also zB eine zusätzliche Woche in Deutschland werkt und nur die Nächtigungskosten vom Dienstgeber abgegolten bekommt, darf man jetzt pro Tag in dieser Woche eine Tagespauschalkostendifferenz von 35,30 € (Deutschland) - 26,40 € (Österreich) = 8,90 € sowie auch eine Frühstückspauschalkostendifferenz von 5,85 € (Ausland) - 4,40 € (Inland) = 1,45 € von der Steuer absetzen! :banana:
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wiesl
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Beitrag von wiesl » So Sep 25, 2016 10:28 am

ach du scheiss, ich hab überhaupt nichts abgesetzt..

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florianklachl
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Beitrag von florianklachl » So Sep 25, 2016 4:23 pm

Macht ja nichts, als Bediensteter kannst du bis zu fünf Jahre rückwirkend die Arbeitnehmerveranlagung einreichen.
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Brett
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Beitrag von Brett » Mo Sep 26, 2016 2:34 pm

wiesl hat geschrieben:ach du scheiss, ich hab überhaupt nichts abgesetzt..
Ich war bisher auch immer viel zu unmotiviert dafür. Glaube aber auch kaum, dass in meinem Fall großartig was zu holen ist. Muss ich mir endlich einmal anschauen. Nur wann?
Forma, Eier Gnodn.

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JesuZ
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Beitrag von JesuZ » Mo Sep 26, 2016 4:00 pm

Ja hab ich mir auch immer gedacht. Aber die 10-15 Minuten Aufwand sind dafür echt gut bezahlt. Also wennst keine paar Hunderte zurückbekommen willst.....hast halt keine Zeit.
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