Eigentlich gehoert das ja in den Thread fuer fragwuerdige Rechtsurteile:
Der EuGH erkennt Bridge nicht als Sportart an!
teletext.orf.at hat geschrieben:Bridge ist kein Sport - jedenfalls nicht im Sinne der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute klargestellt. Dem Kartenspiel fehle die "nicht unbedeutende körperliche Komponente", hieß es zur Begründung. Die English Bridge Union wollte die Einnahmen für ihre Turniere von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Sie berief sich dabei auf eine EU-Klausel, wonach die Steuer für in engem Zusammenhang mit Sport stehende Dienstleistungen erlassen werden kann. Bridge sei kein Sport, so die britische Steuerbehörde - der EuGH sah das auch so.
Das ist vermutlich nicht nur fuer das Kartenspiel an sich ein herber Rueckschlag, sondern wohl auch fuer die Bemuehungen, Schach zur Olympiadisziplin hinaufzustufen.
Die Begruendung des Hoechstgerichtes - das Fehlen einer nicht unbedeutenden körperlichen Komponente - halte ich fuer hoechst fragwuerdig. Als ob der Kopf nicht auch eine koerperliche Komponente waere. Wer Bridge auf hohem Niveau spielen will, benoetigt zahlreiche fuer Leistungssport charakteristische Eigenschaften wie Konzentrationsfaehigkeit, Geduld und Ausdauer, Disziplin, taktisches Geschick, Kooperationsfaehigkeit, Spezialwissen, langjaehriges Training, Geschick, Ehrgeiz, Motivation, Siegeswillen und Verkraften von Rueckschlaegen, Freude an der Ausuebung der Taetigkeit etc.
Wenn es nach der Definition eines Sports nur darum ginge, wie sehr man ins Schwitzen kommt und wie sehr alle koerperlichen Nicht-Kopf-Komponenten bzw. das Herz-Kreislauf-System in Anspruch genommen werden, muesste man zahlreiche fuer Olympia bereits anerkannte Disziplinen wie etwa Golf, Dressurreiten, Curling, Bobfahren, Schieszen, Bogenschieszen oder Segeln als Sportart in Frage stellen. Umgekehrt muesste man wohl Saunieren als Sportart ansehen.
Abgesehen davon ist studenlanges konzentriertes Sitzen wie bei Bridge auch durchaus eine nicht zu unterschaetzende gesamtkoerperliche Belastung.