Fragwürdige Rechtsurteile

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Brett
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Brett macht euch jetzt eine Riesenwirtschaft!

Beitrag von Brett » Do Apr 30, 2009 11:20 pm

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zobi
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Beitrag von zobi » Fr Mai 01, 2009 9:00 am

Transitorien

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Cannibal
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Beitrag von Cannibal » Mo Nov 02, 2009 10:07 pm

Das Berufsschwuchtel-Urteil wurde übrigens vom Oberlandesgericht revidiert, da Keszler berufen hat.

http://www.berufsschwuchtel.org/

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Brett
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Beitrag von Brett » Di Nov 03, 2009 1:56 am

Cannibal hat geschrieben: da Keszler berufen hat.
Und nicht, weil Sharon Stone den Schriftzug mit Sprühlack durchgestrichen hat? :cat:
Forma, Eier Gnodn.

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mastastefant
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Beitrag von mastastefant » Fr Nov 20, 2009 5:07 pm

In Nürnberg sollte man nichts mit dem Aufdruck A.C.A.B. tragen, sonst wird man automatisch hobsgenommen und ausgezogen ..
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art ... =10&man=12

Lustigerweise gibts auf der Webseite des Herstellers einen Beschluss von 2000, nachdem das Tragen von so was kein Strafbestand ist..
http://www.troublemaker.de/beschluss.htm

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florianklachl
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Beitrag von florianklachl » Fr Nov 25, 2011 1:08 am

Unglaublich, was sich in der heimischen Justiz anscheinend alles abspielt: :eek:
http://diepresse.com/home/panorama/oest ... ern.portal
http://kurier.at/nachrichten/4155617.php
Kurier hat geschrieben: [..] Die nun aufgetauchten Niederschriften widersprechen dieser These. Demnach hat sich der mehrfach ausgezeichnete Kriminalist Kröll weiterhin klammheimlich mit den Hintergründen des Verbrechens beschäftigt.

Doch dann stirbt Franz Kröll unerwartet. Am 24. Juni 2010. Offiziell war es Selbstmord mit seiner Dienstwaffe. Sein Bruder Karl Kröll will das bis heute nicht glauben: "Franz hat noch knapp vor seinem Tod zu mir und einem seiner Kollegen gesagt: ,Diese Verbrecher hole ich mir noch. Den Fall löse ich, dann geh ich in Pension!'"
Selbstmord-Ankündigungen hören sich anders an.
http://www.proreligion.at/

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mastastefant
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Beitrag von mastastefant » Sa Dez 10, 2011 12:34 am

In letzter Minute gibts noch einen sehr vielversprechenden Bewerber für den Unsympathieträger-des-Jahres-2011-Preis:
http://arstechnica.com/tech-policy/news ... atents.ars
The case focuses on a patent that covers the concept of adjusting the dosage of a drug, thiopurine, based on the concentration of a particular chemical (called a metabolite) in the patient's blood. The patent does not cover the drug itself—that patent expired years ago—nor does it cover any specific machine or procedure for measuring the metabolite level. Rather, it covers the idea that particular levels of the chemical "indicate a need" to raise or lower the drug dosage.
[..]
[Prometheus] claims a physician administering thiopurine to a patient can infringe its patent merely by being aware of the scientific correlation disclosed in the patent—even if the doctor doesn't act on the patent's recommendations.
Die Frage ist eigentlich nur, ob hier der Patentanwalt der sich diese Idiotie ausgedacht hat oder der Richter, der den damit durchkommen lässt statt ihn sofort rauszuwerfen gewinnt..
Mir unverständlich wie solche Leute nachts schlafen können.. aber das schlimme daran ist wohl, die sehen sich anscheinend tatsächlich als die Guten, die da berechtigte Interessen vertreten. Genauso wie bei der Diskussion ums AKH merkt man da genau wer noch nie eine ernsthafte Erkrankung hatte ..
I find your lack of platform support disturbing.

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florianklachl
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Beitrag von florianklachl » Sa Feb 18, 2012 6:30 pm

Wenn in Österreich Staatsanwälte Staatsanwälten helfen müssen, ist man sich sogar für die dreistesten Rechtfertigungen nicht zu schade:
Wirtschaftsblatt hat geschrieben:Stein des Anstoßes ist eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wien vom 26. Mai 2011 zu einer bei Grasser laufenden Hausdurchsuchung. Dadurch habe die Staatsanwaltschaft Amtsmissbrauch begangen, weil die Behördenaktion noch im Laufen war und in Folge zahlreiche Journalisten die Privatwohnung von Grasser aufsuchten, so der Anwalt. Die Causa wurde nach Innsbruck verwiesen, dort wurden die Ermittlungen eingestellt.
Die Begründung der Innsbrucker StA laut "Standard": Die Information der Medien sei "retrospektiv betrachtet Ergebnis einer fehlerhaften Interessenabwägung im Anlassfall, da die Öffentlichkeit kein legitimes Interesse daran hat, laufenden Hausdurchsuchungen als Zuschauer beizuwohnen". Allerdings seien auch die Angaben der Wiener StA zulässig, dass ohne Information "unsachliche mediale Spekulationen" entstanden seien und Hausdurchsuchungen ohnehin nicht lange geheim gehalten werden könnten. "Unter solchen Umständen ist es bei ermessensgemäßer Befugnisausübung vertretbar, schon während laufender Hausdurchsuchungen die Öffentlichkeit darüber zu informieren", wissentlicher Befugnismissbrauch bzw. Schädigungsvorsatz liege nicht vor.
Gegen Grasser, Walter Meischberger, Ernst Karl Plech, Peter Hochegger, Karl Petrikovics und andere wird im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch bzw. Untreue ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
heißt also: weil immer passieren kann, dass jemand die Geheimhaltungspflicht bei laufenden Ermittlungen verletzt, wird sie gleich ganz offiziell von der Staatsanwaltschaft gebrochen. Mit der Argumentation könnte ein Richter in den Hendlstall Hendl stehlen gehen, um damit einem Hendldieb zuvorzukommen.
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Beitrag von mastastefant » Sa Feb 18, 2012 8:26 pm

Das is ja auch immer so erbärmlich: erst mal allen Schmutz ausgraben und drucken, aber dann so pro-forma hinten dran 'Es gilt die Unschuldsvermutung.'
I find your lack of platform support disturbing.

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