Fragwürdige Rechtsurteile
- bierträgerin
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Also der Tutl und der Nurmi (zwei ehem. Schulkollegen ausm TG|\/|) haben ihn einfach die ganze Nacht raushängen lassen. Und sind dann - noch dazu auf und auf mit Schlamm beschmiert - so in die Schule gekommen, um dann den ganzen Tag am Tisch zu pennen. Zumindest der Tutl hat aber trotzdem die Matura geschafft.bierträgerin hat geschrieben:Hosen mit Schritt-Klappen-Öffnung...
Donauinselfest-Geher werden erhört...
Forma, Eier Gnodn.
- florianklachl
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Saugen und Uppen von Mp3z ist in Frankreich lt Gerichtsurteil legal:
http://derstandard.at/?id=2335294
Schon vor zwei Monaten kam ein Pariser Bezirksgericht zu einer möglicherweise bahnbrechenden Erkenntnis: das Gericht erklärte das Herunter- und Hochladen von Dateien über P2P-Netzwerke zum privaten Gebrauch für legal.
Bei einem P2P-Nutzer waren im September 2004 im Rahmen einer Hausdurchsuchung 1875 MP3- und DIVX-Dateien auf der Festplatte seines Rechners. Der Richter schloss sich der Anklage, auf Up- und Download von 1212 Songs und schwere Urheberrechtsverletzungen, nicht an und erklärten das Tauschverhalten des Beklagten für legal, da es sich um Privatkopien handelte.
Weiters soll ein Pariser Bezirksgericht im Jänner ein Verbot des Verkaufs von CDs mit Kopierschutztechnologien gegen Warner Music ausgesprochen haben. Die Plattenfirma muss die beanstandete CD - es handelte sich um Phil Collins "Testify" - aus dem Handel nehmen, dem Kläger 59,50 Euro Schadensersatz und eine allgemeine Strafe in Höhe von 5000 Euro zahlen.
http://derstandard.at/?id=2335294
Schon vor zwei Monaten kam ein Pariser Bezirksgericht zu einer möglicherweise bahnbrechenden Erkenntnis: das Gericht erklärte das Herunter- und Hochladen von Dateien über P2P-Netzwerke zum privaten Gebrauch für legal.
Bei einem P2P-Nutzer waren im September 2004 im Rahmen einer Hausdurchsuchung 1875 MP3- und DIVX-Dateien auf der Festplatte seines Rechners. Der Richter schloss sich der Anklage, auf Up- und Download von 1212 Songs und schwere Urheberrechtsverletzungen, nicht an und erklärten das Tauschverhalten des Beklagten für legal, da es sich um Privatkopien handelte.
Weiters soll ein Pariser Bezirksgericht im Jänner ein Verbot des Verkaufs von CDs mit Kopierschutztechnologien gegen Warner Music ausgesprochen haben. Die Plattenfirma muss die beanstandete CD - es handelte sich um Phil Collins "Testify" - aus dem Handel nehmen, dem Kläger 59,50 Euro Schadensersatz und eine allgemeine Strafe in Höhe von 5000 Euro zahlen.
http://www.proreligion.at/
Sei immer du selbst. Außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn!
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- florianklachl
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Französischer Verfassungsgerichtshof revidiert MP3-Gesetz
http://futurezone.orf.at/it/stories/126120/
Apple profitiert dabei von der französischen Revolution:
http://futurezone.orf.at/it/stories/126120/
Apple profitiert dabei von der französischen Revolution:
Ursprünglich wäre Apple nun also verpflichtet gewesen, Mitbewerbern Zugriff auf seine Technologie zu liefern.
Das Verfassungsgericht beschloss nun aber, dass diese Regelung gegen eine Menschenrechtserklärung aus dem Jahr 1789 verstoße.
Demnach darf der Staat Unternehmen zu nichts verpflichten ohne ihnen eine Gegenleistung zu bieten. Das geschieht nun in Form einer Kompensation, die andere Unternehemen für die Lizensierung der Apple-Technologien zahlen müssten
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