Impressumpflicht für Homepages
- florianklachl
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Impressumpflicht für Homepages
Ein Geschäft für die Rechtsanwälte!
Nicht mehr und nicht weniger ist dieses neue Gesetz.
Der -Log und meine Homepage gehn jedenfalls mit 1.6. vom Netz! Tu ich mir nicht an, mich am Ende wegen irgendeiner Kleinigkeit mit 100.000€-Schadenersatzklagen nach amerikanischem Stil herumzuschlagen zu müssen.
Nicht mehr und nicht weniger ist dieses neue Gesetz.
Der -Log und meine Homepage gehn jedenfalls mit 1.6. vom Netz! Tu ich mir nicht an, mich am Ende wegen irgendeiner Kleinigkeit mit 100.000€-Schadenersatzklagen nach amerikanischem Stil herumzuschlagen zu müssen.
http://www.proreligion.at/
Sei immer du selbst. Außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn!
Sei immer du selbst. Außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn!
Hat schon seinen Sinn. Es schwemmt das Internet ein wenig aus, und macht es konkurrenzfähiger gegenüber anderen Medien. Natürlich geht das gegen den Sinn, den die meisten im Internet "als Hobby" sehen.
Ergo: Jetzt wirds ernst!
Die Seitn ghört, soviel ich weiß, eh irgendeinem unbekannten Junkie auf den Bahamas.
Ergo: Jetzt wirds ernst!
Die Seitn ghört, soviel ich weiß, eh irgendeinem unbekannten Junkie auf den Bahamas.
stimmt, hab ich mir auch sagen lassenflorianklachl hat geschrieben:Ein Geschäft für die Rechtsanwälte!
Nicht mehr und nicht weniger ist dieses neue Gesetz.
Der -Log und meine Homepage gehn jedenfalls mit 1.6. vom Netz! Tu ich mir nicht an, mich am Ende wegen irgendeiner Kleinigkeit mit 100.000€]
is juli nicht der siebente monat? ]Die Seitn ghört, soviel ich weiß, eh irgendeinem unbekannten Junkie auf den Bahamas.ORF.at hat geschrieben:Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft
Naja, du kannst auch nicht am Karlsplatz per Megaphon deine freie Meinung, dass du findest, dass da Strache ein blödes, widerliches Orschloch ist, rausposaunen.
Ich vergleiche dieses Gesetz mit einem sehr sinnvollen aus der Vergangenheit: dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen !
Dafür trete ich sehr ein. Und das Internet ist im Prinzip das gleiche. Nur dass mir Demos wurscht sind, und das I-net nicht. Aber mit zweierlei Maß zu messen ist auch nicht ganz korrekt. So gesehen ... Es war klar, dass das Internet bald "ernster" werden wird.
Ich vergleiche dieses Gesetz mit einem sehr sinnvollen aus der Vergangenheit: dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen !
Dafür trete ich sehr ein. Und das Internet ist im Prinzip das gleiche. Nur dass mir Demos wurscht sind, und das I-net nicht. Aber mit zweierlei Maß zu messen ist auch nicht ganz korrekt. So gesehen ... Es war klar, dass das Internet bald "ernster" werden wird.
Guter Einwand eines orf-Forenteilnehmers.Ich denke, das ist doch etwas absurd : ANGST vor Spam, Drohungen, Stalkern oder einfachem Idenditätsklau ... (z.B.: jemand bestellt dir was vom Versandhaus) ... Wenn jemand was von einem Homepagebetreiber will, soll er das Kontaktformuklar benutzen und fertig!
Generell will ich aber echt wissen, wie das Foren und Weblogs betreffen soll/kann. Der Betreiber der Website könnt sich von jeglichem Inhalt distanzieren - so wie das ja eh überall üblich ist - und jeder User kann weiterhin schreiben, was er will.
Trotzdem wird man den Betreiber zwingen können, die Website offline zu stellen. Schadenersatz kann ich mir echt nicht vorstellen.
Trotzdem wird man den Betreiber zwingen können, die Website offline zu stellen. Schadenersatz kann ich mir echt nicht vorstellen.
Strache, du bist ein Orschloch.Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung
§ 6. (1) Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber (Verleger) Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auch der Art und des Ausmaßes der Verbreitung des Mediums, zu bestimmen; auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medienunternehmens ist Bedacht zu nehmen. Der Entschädigungsbetrag darf 14 535 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 36 337 Euro nicht übersteigen.
^^
Diese Information entnahm ich einem Wahlplakat, und es bestand kein Grund, die Behauptung nicht zu glauben.
[quote="Franz Schmidbauer"]Unklar ist im Gesetz auch der genaue Anwendungsbereich. Laut der Definition des § 1 Z 5a soll es um ein Medium gehen, "das auf elektronischem Weg abrufbar ist (Website)". Ist hier die Website nur als Beispiel genannt? Worte wie "insbesondere" oder "zB" wären dann wohl nicht zuviel verlangt gewesen. Und was ist mit anderen Online-Diensten, wie Weblogs, Newsforen, FTP-Server? Nach dem bloßen Wortlaut könnte man sogar die Meinung vertreten, dass auch Tauschbörsenanbieter umfasst sind. Schließlich werden dabei Darbietungen mit gedanklichem Inhalt (Songs) verbreitet (§ 1 Z 1). Damit könnte man zwei Fliegen auf einen Schlag erledigen]
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