Pensionskonto

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Frage siehe Post #1

Ja, gleich nach Erhalt der 1. Aufforderung
1
20%
Ja, nach Erhalt der 1. Mahnung
0
Keine Stimmen
Ja, nach Erhalt der 2. Mahnung per RSb Brief
0
Keine Stimmen
Noch nicht, werde mich aber noch darum kuemmern.
4
80%
Leider nein, habe auch nicht vor, mich darum zu kuemmern.
0
Keine Stimmen
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 5

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Brett
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Beitrag von Brett » Di Mai 06, 2014 11:02 am

Ahso? Also zu mir kam erst heuer im Frühjahr dieser Brief ...
Forma, Eier Gnodn.

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Grent
Bierfass
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Beitrag von Grent » Di Mai 06, 2014 12:34 pm

Da Studienzeiten, soweit ich weiß, ohnehin nicht auf die Pension angerechnet werden, dient das Ganze in Bezug auf Ausbildungszeiten nur dazu, falls du Beitragsmonate nachkaufen willst. So ein Beitragsmonat kostet derzeit >1000€. Dafür bekommst du dann halt eine höhere Pension. Wer also jetzt Geld hat wie Heu und sich Sorgen um seine Pension macht, der sollte besser jedes Semester dem Pensionskonto melden und dann ordentlich nachkaufen.

Ansonsten, nach meinem (bescheidenen) Wissen, ist das Ganze - was die Ausbildungszeiten betrifft - unproblematisch.
Hast du irgendwo im Ausland gearbeitet usw., und das Pensionskonto hat das nicht erfasst, dann ist es natürlich wichtig.

Wer mehr weiß, bitte korrigieren. :zurhand: :base:
Religion is like a penis.

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florianklachl
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Beitrag von florianklachl » Di Mai 06, 2014 6:09 pm

Eine Ausnahme scheint es doch zu geben, wo die Ausbildungszeiten eine Rolle spielen, auch wenn man diese nicht nachkauft, naemlich bei der Witwenpension:

Wenn jemand verheiratet ist und frueh stirbt, werden die Ausbildungszeiten den Zeiten, in denen Pensionsbeitrag geleistet wurde, dazugerechnet, dann kann es sich ausgehen, dass der Ehepartner eine Witwenpension bekommt, selbst wenn die Mindestbeitragszeit nicht erreicht worden ist. :thumbsu:

P.S.: Selbiges gilt auch fuer Waisenpensionen.
http://www.proreligion.at/

Sei immer du selbst. Außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn!

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