Also, um genau zu sein: wenn damit nicht der Täter zu einer Wiederholungstat animiert wird, und ihm das Geld rechtmäßig zusteht, seh ich keinen Grund, warum er es nicht für einen guten Zweck einsetzen können soll. Er kann sich damit aber nicht von der Exkommunikation freikaufen!Nach dem Motto: Pecunia non olet...
Ich seh da überhaupt keine Benachteilung, wenn die Kirche jemanden exkommuniziert, meint sie es ja nur gut mit dem Betroffenen, damit er sich bekehrt und über seine Taten mehr nachdenkt. Und spenden darf er (zumindest nach meiner kirchenrechtlichen Auffassung) ja eh weiterhin.Damit (mit der ganzen Exkommunikationsgeschichte) verstößt übrigens die Kirche gegen das Gesetz, denn in diesem ist verankert, dass niemand eine Benachteiligung irgendeiner Art erfahren darf, der an einer Abtreibung beteiligt ist...(§97 StGB)

In der Sache selbst steh ich auf der Seite der Wiener Erzdiözese:
orf.at hat geschrieben:Der Pressesprecher von Kardinal Christoph Schönborn, Erich Leitenberger, hatte zuletzt die Aussagen von Laun in der Abtreibungsfrage als "kontraproduktiv" kritisiert. Ohne Laun namentlich zu nennen, warnte er davor, das Engagement gegen die Abtreibung "der Lächerlichkeit preiszugeben".
"Akademische Diskussionen über Exkommunikation helfen sicher nicht, einem einzigen Kind das Leben zu retten", so Leitenberger.