Impressumpflicht für Homepages
- florianklachl
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Offenlegung der [OATZ] Blattlinie gemäß neuem Mediengesetz
die nachfolgend abgebildete Blattlinie gilt bis auf weiteres.
(in Anlehnung an die Vorlage von NEWS Leben):
(in Anlehnung an die Vorlage von NEWS Leben):
http://www.proreligion.at/
Sei immer du selbst. Außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn!
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- florianklachl
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Forts:
http://www.proreligion.at/
Sei immer du selbst. Außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn!
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- florianklachl
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blattlinie soll themenschwerpunkte und grundansichten des mediums darlegen.
NEWS LEBEN hat das anscheinend nicht ganz so eng gesehen.
hat jedenfalls ein ziemlich breites programm, wie es scheint. vlt. wollten sie auch nur von anfang an klar stellen, dass es sich um eine reine kraut&rüben-zeitschrift mit wellness-touch handelt.
jedenfalls find ich, wenn News sowas als blattlinie verkaufen darf, darf
das auch.
übrigens hab ich grad gelesen, dass die neue richtlinie nur für periodisch erscheinende elektronische Medien gilt.
dh. eigentlich ist das
forum davon gar nicht betroffen. man braucht sich nur die aperiodischen zugriffsstatistken anschauen.
NEWS LEBEN hat das anscheinend nicht ganz so eng gesehen.

jedenfalls find ich, wenn News sowas als blattlinie verkaufen darf, darf

übrigens hab ich grad gelesen, dass die neue richtlinie nur für periodisch erscheinende elektronische Medien gilt.
dh. eigentlich ist das

http://www.proreligion.at/
Sei immer du selbst. Außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn!
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Interpretationsfrage: Foren
Unklar bleibt jedoch, wie weit reichend die Impressumspflicht ist.
So könnten bei strenger Auslegung des Gesetzes sogar Foren-User, die ihre persönliche Visitenkarte/Nickpage mit Inhalten versehen, als Medieninhaber gelten und unter die Offenlegungspflicht fallen, erklärt Rechtsanwalt Frauenberger zu futurezone.ORF.at.
Ein Posten unter einem Pseudonym wäre dann rein rechtlich nur unter gleichzeitiger Angabe des echten Namens auf der eigenen Visitenkarte möglich.
Wird die üblicherweise automatisch zugewiesene Visitenkarte jedoch inhaltsleer gelassen, tritt der Foren-Nutzer somit wohl auch nicht als Medieninhaber auf und kann weiterhin anonym posten.
Also muss beim Forum doch nur der Betreiber gerade stehen.
Aber dass Visitenkarte/Nickpage mit keinen Inhalten versehen sein darf, aber 10000 Posts schon ... erscheint mir etwas unlogisch.