Osterhasi hat geschrieben:Zufällig hab ich da heute einen Beitrag über Polizeihunde gesehen. Die sind so trainiert, dass die die anzugreifende Person auch mit Beißkorb überwältigen können. Ohne Beißkorb dürfen die Hunde nur sein, wenn Polizisten in Lebensgefahr sind, also wenn z.B. der Täter auf sie schießt oder so.
Stimmt das in circa, wiesl?
Ein bissl was müsst ich schon korrigieren, auch wenn ich mich da nicht 100% gut auskenne.
Der befohlene Biss eines Polizeihundes ist laut Gesetz als lebensgefährlicher Waffengebrauch anzusehen, und ist somit gleichwertig zu beurteilen, wie ein Schusswaffengebrauch eines Polizisten.
Ohne Beißkorb sind die Hunde aber sehr wohl unterwegs (oft).
Wenn ich als Polizist mit einer Pistole bedroht werde ergibts ja sonst keinen Sinn mehr, wenn ich erst meinem Hund den Beißkorb runternehmen müsste.
Ich persönlich glaube, dass die Hunde im Stadion als rein psychologischer Faktor eingesetzt wurden. Mit Beißkorb wissen die Hunde vielleicht auch aus dem Training zusätzlich was sie tun müssen oder nicht dürfen.
Übrigens, falls sich jemand nicht vorstellen kann, warum ein Biss eines Polizeihundes gleich lebensgefährlich sein muss:
Ich hab erst einmal (in einem Vortrag, auf Fotos) gesehen, wie ein Polizeihund zugebissen hat. Da hat ein Randalierer mit Bodybuilder Maßen und Kampfausbildung im Drogenrausch randaliert und war durch bloße Körperkraft nicht zu stoppen, auch Pfefferspray war zwecklos. Der Mann stellte auch tatsächlich eine große Bedrohnung dar und es wurde der Hund eingesetzt. Innerhalb von Sekunden war ein Fleischfetzen aus dem Oberarm gerissen und der Knochen großflächig zu sehen. Das stoppt erstens jeden Menschen und ist zweitens durchaus lebensgefährlich und wird eben in genau dieser Art angelernt..